Bitte beachten sie folgende Hinweise:
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten.
Für alle Behandlungen wird direkt im Anschluß der Beleg erstellt, es erfolgt kein Rechnungsversand.
Das Entgelt kann in Bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist eine enorme Belastung für den praktischen Tierarzt zusätzlich zum normalen Praxisbetrieb.
Er sollte daher auch nur im wirklichen "Notfall" in Anspruch genommen werden.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht für kostenlose telefonische Beratung vorgesehen, er ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Entsprechend der GOT wird eine Notfallgebühr in Höhe von 59,50 € sowie der 2-fache Gebührensatz für tierärztliche Leistungen berechnet.
Der Tierbesitzer muß sich unbedingt telefonisch anmelden und Name, Adresse sowie Telefon-Nr. angeben.
Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt und die Tierarztpraxis aufgesucht werden kann und zu welchem Zeitpunkt, bleibt allein dem diensthabenden Tierarzt überlassen.
Die Einschätzung des Tierbesitzers kann durchaus abweichend von der Beurteilung des Tierarztes sein.
Sollte der Tierbesitzer mit der Entscheidung des Tierarztes nicht einverstanden sein, steht es ihm selbstverständlich frei, einen anderen Tierarzt bzw. die Tierklinik zu konsultieren.